Obligationen (Verpflichtungen) aus Verträgen, unerlaubten Handlungen oder ungerechtfertigten Bereicherungen erlöschen durch:
Verjährung
Nach Ablauf der Verjährungsfristen geht die Erzwingbarkeit oder Durchsetzbarkeit einer Forderung unter. Die Obligation besteht zwar noch, kann aber nicht mehr durchgesetzt werden.
Mit Ablauf von zehn Jahren verjähren alle Forderungen, für die das Bundeszivilrecht nicht etwas anderes bestimmt.
Mit Ablauf von fünf Jahren verjähren die Forderungen:
PRAXISTIPP
Die Gültigkeit von Gutscheinen ist im Gesetz nicht speziell geregelt. Es sind die allg. Regeln des Vertragsrechts anwendbar. Unter Vorbehalt der gesetzlichen Grenzen kann die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen von den Parteien bei dessen Kauf festgelegt werden.
Die folgenden gesetzlichen Grenzen müssen in Betracht gezogen werden:
Die Rechtslage bei Gutscheinen mit Verfalldatum ist nicht abschliessend geklärt. In einem erstinstanzlichen Urteil von 2020 hat der Kläger gewonnen und die Gültigkeit von Tickets für eine Ballonfahrt wurde von zwei auf 10 Jahre heraufgesetzt. Mehr Informationen HIER.