Konkubinat

Lebt ein Paar zusammen und will dafür weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft eingehen, lebt es im Konkubinat. Dies gilt für heterosexuelle Paare ebenso wie für homosexuelle Paare.

Für diese Lebensform gibt es keine besonderen Regeln, die man beachten muss. Das bedeutet grosse Freiheit, aber eben auch, dass man als Konkubinatspartner/in nicht die gleichen Rechte wie in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft hat.

 

  Ehe Konkubinat
 Gesetzliche Regeln  Eherecht Art. 90 bis 251 ZGB keine gesetzliche Regelung; im Streitfall Anwendung von Art. 530 ff. OR (einfache Gesellschaft).
AHV (1. Säule)

+ Bei Nichterwerbstätigkeit des Ehepartners werden AHV-Beiträge vom Ehepartner bezahlt, sofern dieser mind. 2x den Mindestbeitrag erreicht.

+ AHV-Beiträge werden bei Scheidung aufgeteilt.

- Altersrente ist begrenzt (150%; zur Rentenplafonierung mehr HIER).

+ Anspruch auf Witwenrente (mehr dazu HIER).

- Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige (Folge: Mindestrente) muss bezahlt werden. 

+ Rente 100% für jeden Konkubinatspartner.

- kein Anspruch auf Witwenrente (Todesfallkapitalversicherung nötig).

Pensionskasse (2. Säule)

+ Während der Ehe angespartes PK-Guthaben wird bei Scheidung geteilt (Art. 122 ZGB). 

+ Anspruch auf Witwer-/Witwenrente.

- Evtl. Beitragslücken des nicht-erwerbstätigen Partners.

+ Meistens Begünstigung im Todesfall möglich (abhängig vom PK-Reglement)

 

Private Vorsorge (3. Säule) + Alles während der Ehe Angesparte wird bei Scheidung geteilt. 

Selbst Erspartes wird nicht geteilt (könnte aber vertraglich entsprechend vereinbart werden).

 

Trennung /Scheidung + Gesetzlicher Unterhaltsanspruch (Art. 125 ZGB) und Anteil am gemeinsam ersparten Vermögen (Art. 197 ZGB).

Anspruch auf Unterhaltsbeiträge und Anteil am gemeinsam ersparten Vermögen muss durch einen Konkubinatsvertrag geregelt werden. 

 

Erbrecht + Ehegatten sind gesetzlich erbberechtigt (Art. 462 ZGB) und pflichtteilsgeschützt (Art. 470 ZGB).

- Partner/in ist nach Gesetz nicht erbberechtigt. Testament / Erbvertrag nötig.

- Partner/in ist erbschaftssteuerpflichtig.

 

Steuern Das Ehepaar füllt gemeinsam eine Steuererklärung aus. 

Jeder Partner füllt seine eigene Steuererklärung aus.

 

Vertretung Keine Vollmacht nötig.

Vollmacht nötig.

 

Patientenverfügung Nicht nötig.

Nötig.

 

Vaterschaft Ist ein Kind während der Ehe geboren, gilt der Ehemann automatisch als Vater (Art. 255 Abs. 1 ZGB).

Mit der Mutter unverheiratete Väter müssen das Kind anerkennen, um die Vaterschaft zu begründen (Art. 260 Abs. 1 ZGB).

 

Aussage vor Gericht Ehepartner/in hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses bleibt auch nach der Ehe bestehen (Art. 168 StPO).

Partner in "faktischer Lebensgemeinschaft" haben ebenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht (Würdigung sämtlicher Umstände, gemeinsame Wohnung reicht u.U. nicht; BGE 6B_967/2019 E. 2.3.3).

Zeugnisverweigerungsrecht entfällt nach Auflösung des Konkubinats.

 

 

Will man im Konkubinat leben und sich trotzdem gegenseitig absichern, sind verschiedene Massnahmen und allenfalls die Beratung bei einem Anwalt oder einer Anwältin angezeigt.

Ein Konkubinatsvertrag ist grundsätzlich formfrei - also  mündlich - gültig, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich abgeschlossen werden (vorbehalten bleiben besondere Formvorschriften z.B. aus Erbrecht). 

 

Mehr zum Konkubinat HIER

Mehr zu Sozialversicherungen und dem 3-Säulen-Prinzip HIER.