Das Schweizerische Obligationenrecht

 

Was ist eine Obligation?

Du bist bestimmt auch schon freiwillig oder unfreiwillig eine Obligation eingegangen: Du hast einen Vertrag vereinbart, wurdest in einen Verkehrsunfall verwickelt oder musstest beim Auszug mit deinem Vermieter über die Haftung von Mängeln streiten. Vielleicht hast du auch einmal aus Versehen eine Rechnung doppelt bezahlt oder eine Schuld an die falsche Person überwiesen.

In all diesen Situationen entstehen Verpflichtungen. Eine Obligation (von lat. «obligatio», Verpflichtung) ist ein Rechtsverhältnis (auch Schuldverhältnis) zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner:

Obligationen entstehen aus drei Gründen:

 

Wie ist das OR aufgebaut?

Das OR ist formell der fünfte Teil des ZGB, wurde aber in der Systematik als eigenes Gesetzbuch ausgegliedert und hat eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten. Das OR ist im Umfang länger als die Teile des ZGB zusammen. Das OR beinhaltet das Recht der Schuldverhältnisse und ist in fünf Teile (Abteilungen) gegliedert:

 

  1.  Abteilung:   Allgemeine Bestimmungen (auch OR Allgemeiner Teil (OR AT) genannt)
  2.  Abteilung:   Die einzelnen Vertragsverhältnisse (auch OR Besonderer Teil (OR BT) genannt)
  3.  Abteilung:   Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft
  4.  Abteilung:   Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung
  5.  Abteilung:   Die Wertpapiere

 

Die 1. Abteilung (sog. OR AT) enthält Bestimmungen, die für alle Obligationen gelten.

Die 2. Abteilung (sog. OR BT) regelt einzelne Vertragsverhältnisse besonders. Wenn eine Fragestellung im OR BT nicht beantwortet wird, gelten die Regeln des OR AT.