Auflösung

Ein Vertrag kann durch folgende Gründe aufgelöst werden:

  • Anfechtung wegen eines Willensmangels beim Vertragsabschluss
  • Aufhebungsvertrag
  • Rücktritt vom Vertrag aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts
  • Kündigung eines Dauervertrages

Anfechtung

Die Partei, für die der Vertrag mangelhaft ist, kann diesem beim Zivilgericht anfechten. 

Beispiel: Ein Verkäufer auf einem Trödlermarkt verkauft eine alte Lampe als Antiquität zum fünffachen Preis. Der Käufer kennt sich mit Antiquitäten nicht aus und kauft die Lampe zum überteuerten Preis. Seine Frau kennt sich aus und verlangt, dass er die Lampe zurückgibt oder einen neuen Preis aushandelt. 

 

Beispiele:

(1) Ich wollte einen Fernseher mieten, das Elektronikgeschäft stellt mir aber Rechnung über den Kaufpreis.

(2) Ich muss mich operieren lassen und verlange Dr. Reber. Beim Gespräch im Spital begegne ich Dr. Räber. 

(3) Ein Juwelier schreibt einen Diamantring aus Versehen mit Fr. 1'380.- anstatt Fr. 13'800.- ins Schaufenster. Die Warenauslage stellt einen verbindlichen Antrag dar. Der Käufer nimmt das Angebot an, der Vertrag ist geschlossen. Damit der Juwelier den Ring nicht zum falschen Preis herausgeben muss, ficht er den Vertrag an (vgl. dazu BGE 105 II 23).

(4) Ein teures Kunstwerk stellt sich im Nachhinein als Kopie heraus. Der Käufer war von der Echtheit ausgegangen und hat einen entsprechenden Preis bezahlt. Dass der Verkäufer um die Fälschung gewusst hat, kann nicht bewiesen werden. Da es für den Käufer die Echtheit des Bildes aber klar "notwendige Grundlage" für den Kauf war, kann er den Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten. 

 

Beispiel: Ein Occasionshändler verkauft ein Auto als unfallfrei. Tatsächlich ist es aber ein Unfallauto. Der Verkäufer weiss das, verlangt aber trotzdem einen überhöhten Preis. 

 

Beispiel: Ein Nachbar weiss von der Steuererklärung von Herrn Bürger. Er fordert von ihm den Verkauf eines bestimmten Sammlerstücks und droht, er werde ihn sonst wegen Steuerhinterziehung anzeigen.

 

Aufhebungsvertrag

Ein Vertragsverhältnis kann auch durch eine Aufhebungsvereinbarung aufgelöst werden. Das OR regelt den Aufhebungsvertrag nicht speziell, sagt aber etwas zur Form:

Art. 115

Eine Forderung kann durch Übereinkunft ganz oder zum Teil auch dann formlos aufgehoben werden, wenn zur Eingehung der Verbind­lichkeit eine Form erforderlich oder von den Vertragschliessenden gewählt war.

Aus Beweisgründen ist es sinnvoll, den Aufhebungsvertrag schriftlich zu vereinbaren. 

 

Rücktritt von einem Vertrag

Das OR sieht ein gesetzliches Rücktrittrecht bei Haustürgeschäften vor. Siehe dazu Art. 40a ff. OR.

Ein Rücktrittsrecht kann von den Vertragsparteien jederzeit vertraglich vereinbart werden. 

 

Kündigung

Eine Kündigung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht bei Dauerverträgen wie einem Miet- oder Arbeitsvertrag.