Natürlicher Kausalzusammenhang

  • Ursache -> Wirkung
  • "conditio sine qua non" (die Ursache kann nicht weggedacht werden, ohne dass nicht auch der Schaden entfiele)

Beispiel:

Amalia stolpert wegen einer Unachtsamkeit (sie übersieht eine Türschwelle), die teure Vase, welche Rosalina gehört, fällt ihr aus der Hand und geht kaputt. Wäre Amalia nicht gestolpert, wäre die Vase nicht kaputt gegangen. 

 

 

Adäquater Kausalzusammenhang

Der natürliche Kausalzusammenhang wird nach der Adäquanzformel überprüft: War die Ursache nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, den Schaden zu bewirken?

Gibt es Gründe, die den Kausalzusammenhang unterbrechen könnten?

 

Unterbrechungsgründe:

  • Grobes Selbstverschulden
  • Grobes Drittverschulden
  • Höhere Gewalt

Beispiel:

Rosalina und Amalia streiten sich. Amalia stolpert, weil Rosalina sie absichtlich schubst. Rosalina's teure Vase fällt Amalia aus der Hand und zerbricht.

Das Stolpern von Amalia allein ist nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet, den Schaden (zerbrochene Vase) zu bewirken. Allerdings handelt es sich hier um ein grobes Selbstverschulden von Rosalina. Den Schaden an der Vase muss sie selbst tragen.