Erbrecht

Das Erbrecht ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die gesetzliche Regelung in Art. 457 ff. ZGB. Anschliessend wollen wir das Erbrecht anhand eines praktischen Beispiels für Sie verständlich machen und Sie in sieben einfachen Schritten befähigen, einfache erbrechtliche Fälle selbständig zu lösen.

 

Warum eine frühzeitige Erbschaftsplanung Sinn macht

Videomodul ERBRECHT Falllösung nach 7 Schritten

Ausgangslage (fiktives Fallbeispiel)

Gabriela und Serge Meyerhofer sind seit 8 Jahren glücklich verheiratet und haben eine Tochter Melanie, 6 Jahre alt. Beide machten im Winter sehr gerne Skitouren. Letzten Winter allerdings hat ein Augenblick das Leben einer ganzen Familie verändert. Gabriela ist auf einer Skitour ums Leben gekommen.

Sie hinterlässt Serge, Melanie sowie ihre Eltern Betty und Joe Egger, ihre Schwester Selina Egger sowie Serges Bruder Francois und dessen Frau Claire mit den Kindern Susan und Alexander.

 

Gabrielas und Serges Vermögenssituation:

Gabriela brachte 12'000.- mit in die Ehe ein. Ihre persönlichen Gegenstände belaufen sich auf 18'000.-. Sie führt ein Lohn- und ein Sparkonto mit 20‘000.-. Serges persönliche Gegenstände belaufen sich auf 30'000.-. Auf seinem Lohnkonto sind 40‘000.-. Serge hatte von seinen Eltern 30‘000.- geerbt.

 

Erbrechtsrevision 1.1.23

Am 10. April 2021 ist die Referendumsfrist für das überarbeitete Erbrecht abgelaufen. Die Änderungen werden am 1.1.23 in Kraft gesetzt. Diese betreffen unter anderen die Pflichtteile der Nachkommen:

 

Art. 470 Abs. 1 ZGB

1 Wer Nachkommen, den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner hinterlässt, kann bis zu deren Pflichtteil über sein Vermögen von Todes wegen verfügen.

 

Art. 471 ZGB

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs

 

Die neue Regelung lässt vor allem Patchwork-Familien mehr Spielraum. Vor der Revision war der gesetzliche Erbanspruch von Nachkommen zu drei Vierteln geschützt und es waren auch die Eltern des Erblassers pflichtteilsgeschützt. 

 

Erbschaftssteuern

Die Erbschaftssteuerpflicht ist kantonal geregelt. 2015 kam eine Volksinitiative zur Abstimmung, durch die eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht eingeführt hätte werden sollen. Diese wurde aber mit über 71% Nein bei einer Stimmbeteiligung von knapp 44% und einem Ständemehr abgelehnt.

Mehr dazu HIER. Vergleich kantonale Erbschaftssteuern HIER.

 

Zur Erbschaftssteuer im Kanton Luzern mehr HIER.

Im Kanton Luzern sind die Ehepartner*innen, die eingetragenen Partner*innen und seit 2018 auch Lebenspartner*innen (mind. 2 Jahre im Konkubinat lebend) von der Erbschaftssteuer befreit.

Ob Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit sind, ist auf Gemeindeebene geregelt. Eine Übersicht finden Sie hier: 

§ 3 f. Nr. 1: Steuersatz (lu.ch) 
Beispiel: In Kriens z.B. sind Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit, in Luzern hingegen nicht.