Das Zivilgesetzbuch

Unsere Gesellschaft baut auf vielfältigen Beziehungen zu anderen Menschen auf. Bestimmte Beziehungen werden auf ein rechtliches Fundament gestellt, z.B. wenn wir heiraten. Aber auch wenn wir Freunden Sachen ausleihen, einem Arbeitskollegen ein Handy verkaufen oder mit Nachbarn zu tun haben, spielen Rechtsregeln eine Rolle. Das Recht regelt unser Zusammenleben und hat damit einen sehr direkten Einfluss auf unser soziales Netzwerk.

Das wesentliche Gesetz für unsere sozialen Beziehungen ist das Zivilgesetzbuch.

 

Das ZGB umfasst die zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts. Es wurde von Eugen Huber im Auftrag des Bundesrats entwickelt, im Jahr 1907 vollendet und trat im Jahr 1912 in Kraft (mehr zur Geschichte des ZGB HIER).

Es ist folgendermassen aufgebaut:

 

 

Mehr zu Eugen Huber und dem Entwurf des ZGB HIER.