Kausalhaftung

Folgende Haftungsarten werden unterschieden:

Eine Kausalhaftung ist eine Haftung ohne eigenes Verschulden. Anstelle des Tatbestandsmerkmals "Verschulden" wird geprüft, ob eine besondere Beziehung des Haftpflichtigen zum haftungs-begründenden gesetzlichen Anknüpfungstatbestand besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hundehalter für den Schaden haftbar gemacht wird, den sein Hund verursacht hat.

 

Einfache Kausalhaftung

Die einfache Kausalhaftung wird auch milde Kausalhaftung genannt. Hierzu gehören:

Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung wird auch strenge Kausalhaftung genannt. So haftet der Halter eines Motorfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs und den damit verbundenen Gefahren verursacht worden sind.

Die Haftung ist nicht an ein Verschulden, sondern allein an die Tatsache des Betriebs eines Motorfahrzeugs geknüpft. Haftungsvoraussetzungen sind:

  • Personen- oder Sachschaden
  • Verursachung durch den Betrieb eines Motorfahrzeugs
  • Kausalzusammenhang
  • Widerrechtlichkeit
  • Haltereigenschaft
  • Kein Verschulden!

Aufgrund des Tatbestands der Gefährdungshaftung ist die Motorfahrzeughalterhaftpflichtversicherung obligatorisch.

 

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