Verschulden

  • Urteilsfähigkeit des Schädigers (subj. Komponente)
  • Absicht oder Fahrlässigkeit (obj. Komponente) 

Absicht = Vorsatz, mit Wissen und Willen

Fahrlässigkeit = Mangel an der unter den gegebenen Umständen erforderlichen Sorgfalt

 

Beispiel:

Amalia stolpert wegen einer Unachtsamkeit (sie übersieht eine Türschwelle). Die teure Vase, welche sie von ihrer Freundin Rosalina ausgeliehen hat, fällt ihr aus der Hand und geht kaputt. 

Hätte Amalia besser aufgepasst, wäre sie sorgfältiger gewesen (z.B. Vase mit beiden Händen halten, auf den Boden gucken, vorsichtiger gehen), wäre die Vase nicht kaputt gegangen. 

Amalia ist urteilsfähig (vgl. Art. 16 ZGB), da sie alt genug ist, um die Konsequenz ihrer Handlung abzuschätzen. Sie weiss, dass eine Vase aus Glas zerbrechlich ist und sie deshalb sorgfältig damit umgehen muss.